Wenn Mietparteien vereinbart haben, dass der Mieter anstelle der Zahlung eines Mietzinses für den Vermieter bzw. für das Miethaus Dienstleistungen erbringen soll (Hausmeisterleistungen) stellt sich die Frage, ob der Vermieter nachfolgend überhaupt Mieterhöhungen durchsetzen kann.
Die Ausgestaltung und Formulierung einer Konkurrenzsschutzklausel hat direkten Einfluss darauf, welche Art von Konkurrenz der Mieter in seiner näheren Umgebung dulden muss und ob er bei einem Verstoß den Mietvertrag außerordentlich kündigen kann.
Neben der Einstufung eines Arbeitnehmers bzw eines Beamten als Behinderter nach dem SGB IX kann auch eine Gleichstellung der Person mit Behinderten erfolgen. Diese Gleichstellung hat direkte Folgen auf die zukünftige Beschäftigungssituation des Arbeitnehmers.
Um die Einstellung von Arbeitnehmern auch bei Kleinbetrieben zu fördern, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von einer immer höheren Anzahl von Arbeitnehmern bei dem jeweiligen Betrieben abhängig gemacht. Allerdings sind auch Mitarbeiter von Kleinbetrieben vor willkürlichen Kündigungen geschützt.