Anders als in Grossbritannien oder in Australien gibt es in Deutschland kein Punkte System an dem sich ausländische Bewerber für einen deutschen Aufenthaltstitel orientieren können. Somit ist es sehr schwierig für Bewerber, die Vorgehensweise zur Erlangung eines Aufenthaltstitel herauszufinden.
Nicht nur die Webseiten von natürlichen Personen müssen in Deutschland ein bestimmtes Impressum aufweisen, wenn diese geschäftlich tätig sind, sondern insbesondere auch die Webseiten von juristischen Personen. Die GmbH als häufigste Unternehmensform in Deutschland bildet dabei keine Ausnahme.
Die rechtliche Situation von eingetragenen Vereinen hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. So wurde dem eingetragenen Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Wenn ein eingetragener Verein im Internet auftritt, muss dieser bestimmte Mindestangaben auf der Webseite bereit halten.
Aus Bequemlichkeit werden die rechtlichen Vorgaben die das deutsche Telemediengesetz für Webseitenbetreiber bereithält oftmals vernachlässigt. Dabei kann es leicht dazu kommen, dass Mitbewerber versuchen den Webseitenbetreiber durch Abmahnung aufgrund eines fehlerhaften Impressums in die Enge zu treiben.