Die Abrechung von Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst kann immer dann problematisch sein, wenn die zu pflegende Person verstorben ist. Hier gilt es bestimmte Vorgaben zu beachten.
Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, das heisst alle anderen Leistungsträger, wie z. B. Krankenkasse oder Versicherungsträger sind vorrangig zur Leistung verpflichtet. Das kann dazu führen, das die Leistungspflicht in Frage gestellt wird.
Die meisten Webseiten und Blogs benötigen ein Impressum nach dem Telemediengesetz. Mit unserem Impressumgenerator lässt sich ein solche Impressum kostenlos, einfach und schnell erstellen.