Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses wegen einer Kündigung des Arbeitnehmers ist darauf zu achten, dass bei der Vereinbarung einer Erledigungsklausel darauf geachtet wird, dass zwischen den Beteiligten klar ist, welche Ansprüche als erledigt gelten sollen.
Bei der Abfassung von Arbeitsverträgen muss darauf geachtet werden, dass sämtliche notwendigen Regelungsinhalte enthalten sind, damit es später nicht zu kostspieligen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Neben den normalen Haftungsrisiken, welche aus dem Tagesgeschäft einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung folgen, kann der Geschäftsführer einer GmbH auch und insbesondere von steuerhaftungsrechtlichen Risiken betroffen sein.
Wenn es zu kostspieligen Gerichtsverfahren kommt, stellt sich oftmals die Frage, ob die Kosten der Verfahren im Rahmen der Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden können. Dies richtet sich nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu den außergewöhnlichen Belastungen.