Bei einer missverständlichen Formulierung im Arbeitsvertrag kann es sogar zum Streit darüber kommen, welche Partei denn nun Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist. Somit sollte bei der Abassung eines Arbeitsvertrages immer sorgfältig gearbeitet werden.
Die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Elterngeld sind nicht die einzigen Ansprüche welche durch diese geltend gemacht werden können. Auch die Verringerung der Arbeitszeit nach Ablauf der Elternzeit ist möglich.
Wenn der Arbeitnehmer Ansprüche wegen einer Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geltend machen möchte, müssen die Anspruchsvoraussetzungen sorgfältig vorgetragen werden, damit der Anspruch Erfolg haben soll.
Wenn ein Steuerpflichtiger durch das Finanzamt in Anspruch genommen wird und sich dagegen wehren möchte, ist ein kompliziertes Verfahren notwendig, um alleine die formellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gegenwehr zu erfüllen.