Ein besonders streitträchtiges Thema ist die Reinigung von Gemeinschaftsräumen des Miethauses durch die Mieter. Selbst dann, wenn ein Reinigungsplan besteht, weigern sich einzelne Mietparteien oftmals, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Viele Mängel können einen Mieter zur Mietminderung berechtigen. Ob und wann ein Mieter allerdings zur Mietminderung berechtigt ist, wenn der Nachbar ein starker Raucher ist und daraus Geruchsbelästigungen für den Mieter resultieren ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen.
Nicht nur Klauseln des Arbeitsvertrages können dem Transparenzgebot unterliegen, sondern ebenso Klauseln eines formularmäßigen Mietvertrages. Dies sollte bei der Übernahme von formularmäßigen Mietverträgen beachtet werden.
Ein Mieter kann nicht einfach die Miete mindern, ohne den Vermieter auf den Mietmangel aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten zu haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein dem Vermieter bekannter Mangel neu aufgetreten ist.