Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Ländern ist die Höhe eines Schmerzensgeldanspruches in Deutschland begrenzt. Dies gilt selbst für extreme Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen.
Die Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung und der Koalitionsfreiheit der ArbeitnehmerInnen aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheiden auch höchstrichterlicher Gerichte.
Nicht nur die Frage, ob die Abschiebung eines Ausländers befristet werden muss, kann problematisch sein, sondern auch die Frage, welche Ausländerbehörde für die Befristung zuständig ist.
Im Einstellungsgespräch kann es vorkommen, dass der zukünftige Arbeitgeber die Grenzen seiner Kompetenz überschreitet, wenn er den zukünftigen Arbeitnehmer Fragen stellt, die er eigentlich nicht stellen darf. Wenn der Arbeitgeber dann kündigt, kann eine Kündigungsschutzklage Erfolg haben.