Eine solche Bestimmung schließt nach dem Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck die erleichterte Kündigung gemäß § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB, die kein berechtigtes Interesse des Vermieters im Sinne des § 573 BGB voraussetzt, aus.
Wenn der Ausländer neu zugewandert ist, prüft die Ausländerbehörde das Vorliegen Ihrer Sprachkenntnisse im persönlichen Gespräch oder anhand von eingereichten Sprachzertifikaten, die der Ausländer bereits erworben hat.
Hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist gemäß § 11 Abs. 3 AufenthG n.F. bedarf es – wie auch nach der alten Rechtslage – der prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen – das der auch zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zugrunde liegt – das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag. In diesem Rahmen sind auch verfassungsrechtliche Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1, Art. 6 GG) sowie die Vorgaben aus Art. 7 Grundrechtecharta, Art. 8 EMRK zu berücksichtigen
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann hilfsweise der Nachweis über eine eigene Erklärung des Antragstellers, also eine Eidesstaatliche Versicherung versucht werden. Diese kann niemals über die Staatsangehörigkeit als solche abgegeben werden, wohl aber über dem Erklärer bekannte Tatsachen, wie den Besitz des Reisepasses eines bestimmten Staates in der Vergangenheit.