Viele Unternehmen bieten neben ihren eigenen Webseiten mittlerweile auch Profile in den sogenannten „Social Networks“ an. Dies hat den Zweck, weitere Kunden zu erreichen und den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu fördern. Oftmals wird dabei aber übersehen, dass auch derartige Profile ein ausreichendes Impressum benötigen.
Seit dem Jahr 1991 haben Juden sowie Menschen mit jüdischen Vorfahren aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion die Möglichkeit, als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland einzureisen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz vom 9. Januar 1991.
Unangenehme Folgen können Arbeitnehmern drohen, welche gegen den gesetzlichen oder einen arbeitsvertraglichen Konkurrenzschutz verstoßen haben. Allerdings muss durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden, dass selbst bei schweren Verstößen oftmals zunächst eine Abmahnung des Arbeitnehmers durchgeführt werden muss.
Wenn Personen Filme oder Musikdateien im Internet herunterladen, kann dies zu einer Täterhaftung der herunterladenden Person führen. Wenn Dritte über den Internetanschluss einer Person Dateien herunterladen, kann dies zu einer Störerhaftung der Person führen.