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Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Arbeitsrecht: Eine Verdachtskündigung ist nur bei der Erfüllung strenger Voraussetzungen möglich

Arbeitsrecht
von: Helmer Tieben
Die Kündigung eines Arbeitnehmers kann nicht nur dann ausgesprochen werden, wenn der Vertragsverstoß des Arbeitnehmers nachgewiesen ist, sondern auch dann, wenn starke Verdachtsmomente gegeben sind, dass ein solcher Verstoß gegen den Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer erfolgt ist. Eine solche Kündigung ist allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft.