Hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist gemäß § 11 Abs. 3 AufenthG n.F. bedarf es – wie auch nach der alten Rechtslage – der prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen – das der auch zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zugrunde liegt – das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag. In diesem Rahmen sind auch verfassungsrechtliche Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1, Art. 6 GG) sowie die Vorgaben aus Art. 7 Grundrechtecharta, Art. 8 EMRK zu berücksichtigen
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann hilfsweise der Nachweis über eine eigene Erklärung des Antragstellers, also eine Eidesstaatliche Versicherung versucht werden. Diese kann niemals über die Staatsangehörigkeit als solche abgegeben werden, wohl aber über dem Erklärer bekannte Tatsachen, wie den Besitz des Reisepasses eines bestimmten Staates in der Vergangenheit.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (also die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird) an einem bestimmten Stichtag. Er gilt für den frei finanzierten Wohnungsbau und erstreckt sich räumlich auf eine bestimmte Stadt oder Gemeinde bzw. Teile davon.