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Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Familienrecht: Vorsorge im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung?

Erbrecht
von: Helmer Tieben
Die verlängerte Lebensdauer der Bevölkerung und der gehobene Standard der medizinischen Versorgung in Deutschland haben zur Folge, dass viele Menschen im Alter auf die rechtliche Hilfe von Dritten angewiesen sind. Um die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers zu vermeiden, sollte somit eine Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung abgeschlossen werden.