Blog - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Familienrecht: Vorsorge im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung?

Erbrecht
von: Helmer Tieben
Die verlängerte Lebensdauer der Bevölkerung und der gehobene Standard der medizinischen Versorgung in Deutschland haben zur Folge, dass viele Menschen im Alter auf die rechtliche Hilfe von Dritten angewiesen sind. Um die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers zu vermeiden, sollte somit eine Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung abgeschlossen werden.

Arbeitsrecht: Keine rechtswidrige Kettenbefristung, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt

Arbeitsrecht
von: Helmer Tieben
Jüngere Menschen bzw. Berufseinsteiger werden oftmals damit konfrontiert, dass Ihnen nur befristete Verträge angeboten werden. Mit derartigen Verträgen kann der Arbeitgeber sein Budget besser planen und bindet sich nicht langfristig. Eine Kettenbefristung anstelle eines unbefristeten Vertrages ist allerdings in einem bestimmten Umfang nicht zulässig.