Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Türkei und Deutschland haben türkische Staatsangehörige einen bestimmten ausländerrechtlichen Sonderstatus, welcher bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu beachten ist.
Der Ehegattennachzug bzw. Familiennachzug von im Ausland lebenden Ehepartnern scheitert sehr oft daran, dass der Ehepartner keine einfachen Deutschkenntnisse nachweisen kann. Dies hat schon oft zu einer gerichtlichen Überprüfung dieser Voraussetzung geführt.
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer mit dementsprechenden sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen. Die Geltung des KSchG kann allerdings im Geschäftsführeranstellungsvertrag vereinbart werden.