Die Frage, ob Photovoltaikanlagen dem öffentlichen Baurecht genügen, ist für deren Betreiber von besonderer Bedeutung. Insbesondere dann, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann dies zu Problemen mit der Denkmalschutzbehörde führen.
Das Repowering ist der Ersatz von älteren Windenergieanlagen durch neue, effizientere Windenergieanlagen. Neben der deutlich höheren Energie- und Vergütungsausbeute kann das Repowering selbstverständlich auch zu einem höheren Gewerbesteueraufkommen der jeweiligen Gemeinde führen.
Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an ausländische Privatpersonen folgt anderen Vorschriften als die Besteuerung von Lieferungen zwischen Unternehmen.
Für deutsche Unternehmen, welche ihre Produkte ins Ausland und insbesondere in Drittländer liefern, sind dabei schwierige umsatzsteuerrechtliche Rechtsfragen zu beachten.