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Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Arbeitsrecht: Grundsätzliches zur Abmahnung (Form und Inhalt)

Arbeitsrecht
von: Helmer Tieben
Die Abmahnung des Arbeitnehmers drückt die Missbilligung der abmahnenden Partei (Arbeitgeber) zu einem von ihr detailliert beschriebenen Fehlverhalten der anderen Partei (Arbeitnehmer) aus. In einigen Fällen soll die Abmahnung nur zur Disziplinierung des Arbeitnehmers führen, in anderen Fällen bereits der Vorbereitung der Kündigung dienen.