The German Supreme Court (Bundesgerichtshof) has on 07.10.2009 ruled on liability for links in a dispute between the limited company "Rose Versand GmbH" and www.raddiscount.de (Az. I ZR 109/06).(mehr …)
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Arbeitsrecht: Mehrere Filialen können ein Betrieb i. S. d. Kleinbetriebsklausel sein
Das Kündigungsschutzgesetz ("KSchG") findet gemäß § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung, wenn im Betrieb zum Kündigungszeitpunkt entweder mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind oder mehr als fünf (Alt-) Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2003 im Betrieb beschäftigt waren. Dahingehend kann es unter Umständen geboten sein, die Mitarbeiteranzahl für mehrere Filialen zusammen zu rechnen, um die Umgehung des KSchG zu unterbinden.Sachverhalt: Die Beklagte beschäftigte an ihrem Sitz in Leipzig mindestens acht und an ihrem Standort in Hamburg sechs Arbeitnehmer. Im Januar 2006 setzte sie in Hamburg einen vor Ort mitarbeitenden Betriebsleiter ein, den sie
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