Blog - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Erneuerbare Energien: Zugunsten des PV-Anlagenbetreibers ist in § 11 EEG 2004 von einem weiten Gebäudebegriff auszugehen

Erneuerbare Energien
von: Helmer Tieben
Bundesgerichtshof, 17.11.2010, Az.: VIII ZR 277/09 § 11 EEG 2004 regelt die Vergütungssätze von Strom aus solarer Strahlungsenergie. § 11 Abs. 2 EEG 2004 regelt insbesondere die Vergütungssätze für Anlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind. Gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 EEG 2004 erhöhen sich diese Mindestsätze… Weiterlesen

Arbeitsrecht: Regelmäßige Zahlung eines „freiwilligen“ Weihnachtsgeldes kann einforderbaren Anspruch begründen

Arbeitsrecht
von: Helmer Tieben
Bundesarbeitsgericht, 21.04.2010, Az: 10 AZR 163/09 Wenn Zuwendungen an Arbeitnehmer nicht vertraglich geregelt sind (z. B. im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarung), können aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers unter Umständen einforderbare Ansprüche werden. Der Jurist spricht dann von einer betrieblichen Übung. Betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen… Weiterlesen

Markenrecht: Der Name „Naturplus“ für Lebensmittel ist nicht als Marke eintragungsfähig

Wettbewerbsrecht
von: Helmer Tieben
Bundespatentgericht, Beschluss vom 12.11.2010, Az.: 28 W (pat) 2/10 – Naturplus Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen… Weiterlesen

Wettbewerbsrecht: Internetplattform zur Versteigerung von Zahnarztdienstleistungen zulässig

Wettbewerbsrecht
von: Helmer Tieben
Bundesgerichtshof, 01.12.2010, Az.: I ZR 55/08 Die zahnärztliche Selbstverwaltung wird durch die Bundeszahnärztekammer und die Zahnärztekammern der Bundesländer organisiert. Die Bundeszahnärztekammer ist der Zusammenschluss der Zahnärztekammern der Bundesländer. Um die Selbstverwaltung rechtlich verbindlich zu regeln, entwirft die Bundeszahnärztekammer in regelmäßigen Abständen sogenannte Musterberufsordnungen, die dann in den jeweiligen Kammerbezirken auf regionaler Ebene in rechtsverbindliche Berufsordnungen… Weiterlesen