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Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Einbürgerung: Bei laufenden (auch ausländischen) Ermittlungsverfahren wird die Einbürgerung pausiert

Ausländerrecht
von: Helmer Tieben
Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn Sie wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sofern diese nicht gemäß § 12a Staatsangehörigkeitsgesetz außer Betracht bleibt (z.B. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen). Auch wenn gegen Sie aufgrund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist, ist dies ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung.