Da es bislang kein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien oder zwischen Deutschland und Großbritannien gibt, das die Rechte der Briten regelt, ist derzeit nur eine Möglichkeit ersichtlich, den Verlust zahlreicher Rechte, insbesondere des Wahlrechts, zu vermeiden: Einbürgerung in einem Mitgliedstaat der EU. Denn dann bestehen die Rechte weiter fort, da man wieder Unionsbürger ist.
Ausländerrecht: Die Einbürgerung und der Brexit
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