In nahezu allen deutschen Großstädten ist der Wohnungsmarkt mittlerweile so angespannt, dass es teilweise Jahre dauert, bis eine Wohung gefunden werden kann. Dies gilt aber nicht für sich genommen als außergewöhnliche Härte, die eine Verlängerung des gekündigten Mietverhältnisses rechtfertigt.
Muss der Mieter statt Miete Gartenarbeit verrichten und wird diese Gartenarbeit nicht mehr benötigt, kann der Vermieter die örtsübliche Miete verlangen
Die Eigenbedarfsnutzung muss konkret geplant und auch wirklich gewollt sein, ansonsten kann die Kündigung unwirksam und eine Räumungsklage unbegründet sein