Verpflichtet sich ein Dritter im Rahmen einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder der Botschaft für sämtliche Kosten eines einreisenden Ausländers aufzukommen, können die Folgen einer solchen Verpflichtungserklärung sehr weitreichend sein.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den nachgezogenen Ehegatten auf dessen Antrag erfordert nach § 31 Abs. 1 AufenthG die rechtmäßige Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens 2 Jahren im Bundesgebiet. Diese Voraussetzung muss nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht auch dann erfüllt sein, wenn die Ehe vor der Anhebung der Mindestdauer der Ehe zum 01.07.2011 von 2 auf 3 Jahren bereits zwei Jahre bestanden hatte, der Antrag auf Erteilung der Verlängerung aber erst nach der Gesetzesänderung erfolgt ist.
Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger aufgrund schwerer Straftaten aufgrund einer Regelausweisung die Bundesrepublik Deutschland verlassen musste, kann diese Ausweisung unter bestimmten Voraussetzungen befristet werden. Die Länge der Befristung richtet sich dabei unter Anderem auch danach, ob von dem Ausländer weiterhin eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Die Ablehnung eines Asylantrages hat zur Folge, dass der Asylbewerber erst nach dem Eintreten von bestimmten Veränderungen einen Asylfolgeantrag stellen kann. Welche Voraussetzungen dies sind und welche Möglichkeiten der Asylbewerber dann hat, wird in diesem Beitrag behandelt.