Immer wieder gibt es Nachbarklagen gegen Behinderteneinrichtungen, Asylheime, Kindertagesstätten oder Kinderspielplätze. Zu beachten ist dabei, dass durch die geplanten Bauvorhaben drittschützende Vorschriften verletzt werden müssen, damit diese Aussicht auf Erfolg hat.
Oberverwaltungsgericht für das Land NRW, 09.02.2012, Az.: 5 A 2375/10 und 5 A 2382/10 An dieser Stelle haben wir bereits über das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval berichtet: https://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/ordnungsrecht-glasverbot-zum-kolner-karneval-rechtswidrig/ Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat nun dazu entschieden, dass das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval 2010 rechtmäßig war. Ende 2010 hatte die Stadt Köln durch Allgemeinverfügung… Weiterlesen
Solaranlagen sollen möglichst organisch in Dach- und Wandflächen eingebunden werden. Dafür ist es notwendig, dass die Solarenergieanlagen den Gestaltungssatzungen der jeweiligen Stadt entsprechen.
Bei der Errichtung von Biogasanlagen können rechtliche Probleme aus den verschiedensten Rechtsgebieten, wie dem Immissionsschutzrecht, dem Baurecht oder anderen Nebenrechtsgebieten auftreten. Darüber sollten sich sowohl die Betreiber einer solchen Biogasanlage als auch die angrenzenden Nachbarn bewusst sein.