Zivilrecht Archive - Seite 51 von 71 - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Mietrecht: Die sogenannte Schriftformheilungsklausel verhindert nicht zwingend eine Kündigung wegen Schriftformmangels

Zivilrecht
von: Helmer Tieben
§ 550 BGB bestimmt, dass ein Mietvertrag, welcher für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen wurde, für unbestimmte Zeit gilt. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig. Dies gilt oftmals selbst dann, wenn eine sogenannte Schriftformheilungskausel vereinbart wurde.

Mietrecht: Die Kündigung des Nutzungsvertrages durch die Wohnungsbaugenossenschaft gegenüber dem Erben des Genossenschaftsmitgliedes

Zivilrecht
von: Helmer Tieben
Wenn Mieter sterben, sind die Haushaltsangehörigen gemäß §§ 563 ff. BGB gesetzlich geschützt. Sie treten unabhängig von der Erbfolge in das Mietverhältnis ein und können so ihre Wohnung behalten. Dasselbe gilt für das Dauernutzungsverhältnis zwischen einer Wohnungsbaugenossenschaft und dem Genossenschaftsmitglied.