Wettbewerbsrecht Archive - Seite 10 von 12 - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Wettbewerbsrecht: Internetplattform zur Versteigerung von Zahnarztdienstleistungen zulässig

Wettbewerbsrecht
von: Helmer Tieben
Bundesgerichtshof, 01.12.2010, Az.: I ZR 55/08 Die zahnärztliche Selbstverwaltung wird durch die Bundeszahnärztekammer und die Zahnärztekammern der Bundesländer organisiert. Die Bundeszahnärztekammer ist der Zusammenschluss der Zahnärztekammern der Bundesländer. Um die Selbstverwaltung rechtlich verbindlich zu regeln, entwirft die Bundeszahnärztekammer in regelmäßigen Abständen sogenannte Musterberufsordnungen, die dann in den jeweiligen Kammerbezirken auf regionaler Ebene in rechtsverbindliche Berufsordnungen… Weiterlesen

Urheberrecht: Urheberrechtliche Zulässigkeit sogenannter „Abstracts“ (Kurzzusammenfassungen)

Wettbewerbsrecht
von: Helmer Tieben
Bundesgerichtshof, 01.12.2010, (Az.: I ZR 12/08) Die Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit von sogenannten „Abstracts“ urheberrechtlich geschützter Werke war immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Beispielhaft sei hier nur die Rechtsstreitigkeit der Autorin Joanne K. Rowling gegen den Verlag an der Ruhr genannt, in der diese sich erfolgreich gegen die Verwendung von verkürzten Darstellungen des Inhalts… Weiterlesen

Wettbewerbsrecht: Fehlende Angaben im Impressum berechtigen nicht immer zur Abmahnung

Wettbewerbsrecht
von: Helmer Tieben
Landgericht Berlin, 31.08.2010, Az.: 103 O 34/10 Gem. § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 TMG stellt eine gem. § 16 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar und… Weiterlesen

Internetrecht: Regionsbezogene Domain für Freiberufler zulässig

Wettbewerbsrecht
von: Helmer Tieben
Bundesgerichtshof, 01.09.2010, (Az. StbSt (R) 2/10) Gemäß § 57 Abs. 1 StBerG haben Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. § 57a StBerG präzisiert dies dahingehend, dass dem Steuerberater Werbung nur erlaubt ist, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und… Weiterlesen