Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs muss die Absicht zur Selbstnutzung in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung stehen. Eine reine sog. Vorratskündigung ist unzulässig
Eine Verwertungskündigung liegt vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert ist
Voraussetzung dafür, dass ein privat gedrehtes Video als Beweismittel im Zivilprozess dienen darf ist, dass der Filmende mit der Aufnahme noch keinen bestimmten Zweck verfolgt hat.
Selbst wenn eine bauliche Veränderung vom Vermieter genehmigt wurde, gilt diese Genehmigung nur während des laufenden Mietverhältnisses. Beim Auszug muss der Mieter die Veränderungen in der Regel rückgängig machen.