Amtsgericht München, 08.09.2016, Az.: 422 C 6013/16
Jeden kann eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse treffen. Geschieht dies bei einem Mieter nach dem Mietvertragsschluss, sodass dieser die Miete nicht mehr vollständig zahlen kann, kann dieser von dem Vermieter verlangen, dass dieser für einen Teil der Wohnung die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt.
Sachverhalt: Streit um Erlaubnis zur Untervermietung
Im zugrunde liegenden Fall mietete die Klägerin seit Januar 2012 eine Wohnung in München, die aus drei Zimmern, Küche, Kammer und Dusche bestand. Nach ihrer Scheidung übernahm sie die Wohnung von ihrem Ex-Ehemann und musste die Miete allein tragen. Im Juli 2013 stellte ihr geschiedener Ehemann die monatlichen Unterhaltszahlungen von 800 Euro ein, sodass ihr nach Abzug aller Kosten nur noch 530 Euro zum Lebensunterhalt blieben. Um ihre finanzielle Situation zu verbessern, wollte die Klägerin ein Zimmer für 400 Euro monatlich untervermieten. Laut Mietvertrag war dies jedoch nicht erlaubt, und der Vermieter verweigerte die Zustimmung zur Untervermietung.
Klage vor dem Amtsgericht München
Die Klägerin erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München. Sie beantragte, die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung eines Zimmers zu erhalten, um ihre Wohnkosten zu senken. Das Gericht hatte zu prüfen, ob die Ablehnung des Vermieters rechtmäßig war und ob das Interesse der Klägerin ausreichend für eine solche Forderung ist.
Urteil des Amtsgerichts München
Das Amtsgericht München entschied zugunsten der Klägerin. Die Verschlechterung ihrer finanziellen Lage nach Vertragsschluss rechtfertigte ihr Anliegen, ein Zimmer unterzuvermieten. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung habe, um ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.
Schutz der Lebensgestaltung der Klägerin
Das Gericht erkannte zudem an, dass die Klägerin ein schützenswertes Interesse daran habe, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Der Vermieter könne sie daher nicht dazu zwingen, eine günstigere Wohnung zu suchen. Das Urteil stärkte somit die Rechte der Mieterin bei finanziellen Veränderungen nach Vertragsschluss.
Quelle: Amtsgericht München
Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de
Rechtsanwälte in Köln beraten und vertreten Sie im Mietrecht.