Wenn die Voraussetzungen für eine Einbürgerung (noch) nicht vorliegen, kann es vorkommen, dass der Einbürgerungsbewerber gegenüber der Einbürgerungsbehörde falsche Angaben macht, um seine Einbürgerung durchzusetzen. Dies kann allerdings unangenehme Folgen haben.
Ausländerrecht: Die unter falscher Identität erworbene Einbürgerung ist nichtig
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