Danach hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn er nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist. Dies ist der Fall, wenn er hier nach den tatsächlichen Verhältnissen seinen Lebensmittelpunkt hat.
Ausländerrecht: Ob der Einbürgerungsbewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt 8 Jahre in Deutschland hatte, ist nach den Gesamtumständen zu beurteilen
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