Germany is a trade nation. German companies do business all over the world, and therefore often get involved in lawsuits or arbitrations abroad. If a foreign person or a foreign company has a court decision against a German company (or a German person), this court decision needs to be recognized and subsequently enforced in Germany. This article gives an overview of the German domestic law and the applicable EC Regulations regarding the enforcement of foreign court judgements in Germany.
§ 4 I AVAG
§ 4 Antragstellung
(1) Der in einem anderen Staat vollstreckbare Titel wird dadurch zur Zwangsvollstreckung zugelassen, dass er auf Antrag mit der Vollstreckungsklausel versehen wird.
(2) Der Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel kann bei dem zuständigen Gericht schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
(3) Ist der Antrag entgegen § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht in deutscher Sprache abgefasst, so kann das Gericht dem Antragsteller aufgeben, eine Übersetzung des Antrags beizubringen, deren Richtigkeit von einer
1. in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
2. in einem Vertragsstaat des jeweils auszuführenden Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrags
hierzu befugten Person bestätigt worden ist.
(4) Der Ausfertigung des Titels, der mit der Vollstreckungsklausel versehen werden soll, und seiner Übersetzung, soweit eine solche vorgelegt wird, sollen zwei Abschriften beigefügt werden
Vollstreckungsrecht: Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel nach deutschem und EU-Recht
Die Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Deutschland kann sehr komplex sein. Im deutschen Vollstreckungsrecht ist ein Titel nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichnet. Dies ist in anderen europäischen Rechtsordnungen oftmals nicht der Fall.
Compulsory Enforcement of foreign court decisions (judgments) in Germany.
The Enforcement of foreign court decisions in Germany can be quite complex. The first step to enforce the court decision will be the notification of the debtor. After that the creditor will have to apply for an execution clause at the competent German court.
Vollstreckungsrecht: Die Vollstreckung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen in Deutschland.
Ausländische Urteile benötigen für ihre Vollstreckbarkeit in Deutschland genau wie deutsche Urteile eine Vollstreckungsklausel. Das Verfahren der Zulassung ausländischer Vollstreckungstitel oder Schiedssprüche zur Zwangsvollstreckung in Deutschland nennt sich Exequaturverfahren.