Wenn die Anschaffung von orthopädischen Straßenschuhen notwendig ist, besteht die Krankenkasse oftmals darauf, dass der Versicherte den Eigenanteil für die Straßenschuhe übernimmt. Diese Verpflichtung wird oftmals Gegenstand von Gerichtsentscheidungen vor dem Sozialgericht.
Krankenversicherungsrecht: Zur Übernahmeverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich des Eigenanteils
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