Grundsätzlich ist es zwingende Voraussetzung, dass ein Ausländer, welcher die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis begehrt, seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln (z. B. ALG II oder Grundsicherung) sichern kann. In bestimmten Fällen kann es davon aber Ausnahmen geben.
Ausländerrecht: Niederlassungserlaubnis muss einem Ausländer auch ohne vollständige Lebensunterhaltsdeckung gewährt werden
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