Verpflichtet sich ein Dritter im Rahmen einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder der Botschaft für sämtliche Kosten eines einreisenden Ausländers aufzukommen, können die Folgen einer solchen Verpflichtungserklärung sehr weitreichend sein.
Ausländerrecht: Die Rechtsfolgen der Verpflichtungserklärung hinsichtlich der Erstattung von Sozialleistungen.
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