Wenn es zu kostspieligen Gerichtsverfahren kommt, stellt sich oftmals die Frage, ob die Kosten der Verfahren im Rahmen der Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden können. Dies richtet sich nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Steuerrecht: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten der Ehescheidung sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar
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