Die Unionsbürgerrichtlinie formt über rein wirtschaftliche Zwecke hinaus die Unionsbürgerschaft mit ihren unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren Rechten der Unionsbürger aus, sich in jedem Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten.
Ausländerrecht: Verlässt ein türkischer Staatsangehöriger die BRD für längere Zeit, hat dies aufenthaltsrechtliche Konsequenzen
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