Das einfache Heiratsverfahren in Dänemark führt dazu, dass viele Ausländer versuchen, während eines Besuchsaufenthaltes in Deutschland dort zu heiraten. Ob sie dann in Deutschland bleiben dürfen ist unsicher.
Bundesverwaltungsgericht Ehegattennachzug
Ausländerrecht: Voraussetzung des dreijährigen Bestandes der Ehe zum Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes gilt auch für Altfälle.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den nachgezogenen Ehegatten auf dessen Antrag erfordert nach § 31 Abs. 1 AufenthG die rechtmäßige Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens 2 Jahren im Bundesgebiet. Diese Voraussetzung muss nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht auch dann erfüllt sein, wenn die Ehe vor der Anhebung der Mindestdauer der Ehe zum 01.07.2011 von 2 auf 3 Jahren bereits zwei Jahre bestanden hatte, der Antrag auf Erteilung der Verlängerung aber erst nach der Gesetzesänderung erfolgt ist.
Ausländerrecht: Die Voraussetzung ausreichender Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug zu Deutschen ist eingeschränkt
Ausländische Bewerber für den Ehegattennachzug zu Deutschen müssen ihren dahingehenden Antrag bei der zuständigen Botschaft in ihrem Heimatland stellen. Eine der streitträchtigsten Voraussetzungen für den Ehegattennachzug ist das Erfordernis ausreichender Deutschkenntnisse.