Ausländische Bewerber für den Ehegattennachzug zu Deutschen müssen ihren dahingehenden Antrag bei der zuständigen Botschaft in ihrem Heimatland stellen. Eine der streitträchtigsten Voraussetzungen für den Ehegattennachzug ist das Erfordernis ausreichender Deutschkenntnisse.
Ausländerrecht: Die Voraussetzung ausreichender Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug zu Deutschen ist eingeschränkt
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