Der Mieter hat dem Vermieter Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, bis zum Ablauf des Monats der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt in Textform mitzuteilen. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die
Modernisierungsankündigung den Vorschriften des § 555c entspricht.
Inhalt Ankündigung Modernisierungsmaßnahmen
Mietrecht: Der Mieter muss eine Modernisierung nicht dulden, wenn die daraus resultierende Mieterhöhung für ihn eine Härte bedeuten würde
Nach Abzug der erhöhten Miete muss dem Mieter ein Einkommen verbleiben, das es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebensstandard festzuhalten. Dabei ist eine Gesamtschau der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mieters vorzunehmen und so eine Belastungsquote zu ermitteln.
Mietrecht: Keine außergewohnliche Härte, wenn die Mietsache durch die Modernisierungsmaßnahme lediglich in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wird.
Sowohl die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen können für den Vermieter erhebliche Probleme mit sich bringen. Denn an beiden Maßnahmen sind die Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben zu beteiligen.