Soll über die Abberfung eines Verwalters über Wohnungseigentum abgestimmt werden, kann der Verwalter selbst nicht mitbestimmen.
Klage gegen WEG
Mietrecht: Die Verwaltung einer WEG darf Heizkosten aus früheren Zeiträumen nicht in die aktuelle Abrechnung einbringen.
In der Einzelabrechnung einer WEG sind die Heiz- und Warmwasserkosten nach Maßgabe der Regelungen der Heizkostenverordnung zu berücksichtigen und nach verbrauchten Brennstoffkosten umzulegen. Entgegenzuwirken sind einer doppelten Abrechnung der Brennstoffkosten, so dass frühere Kosten nicht in die Abrechnung einzubeziehen sind.
WEG-Recht: Wohnungseigentümer klagen gegen die Belegung einer Nachbarwohnung mit Flüchtlingen.
Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können sowohl im Klageverfahren als auch im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Belegung von Nachbarwohnungen durch Flüchtlinge vorgehen.
WEG-Recht: Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer zur Anbringung einer Mobilfunksendeanlage
Werden einzelne Mitglieder eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine Maßnahme der WEG nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, muss der dahingehende Beschluss einstimmig erfolgen. Ansonsten kann der Beschluss durch das Mitglied angefochten werden.