Um die Einstellung von Arbeitnehmern auch bei Kleinbetrieben zu fördern, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von einer immer höheren Anzahl von Arbeitnehmern bei dem jeweiligen Betrieben abhängig gemacht. Allerdings sind auch Mitarbeiter von Kleinbetrieben vor willkürlichen Kündigungen geschützt.
Arbeitsrecht: Die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
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