Ein häufiger Streipunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Berechnung des dem Arbeitnehmer während des Urlaubs zu gewährenden Urlaubsentgeltes. Da Grundlage für die Berechnung des Urlaubsentgeltes der Durchschnittslohn ist, der dem Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlt wurde, ist insbesondere die Frage immer wieder Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen, welche Lohnbestandteile für den Durchschnittslohn herangezogen werden dürfen.
Arbeitsrecht: Die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 des Bundesurlaubsgesetzes
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