Der Mieter hat dem Vermieter Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, bis zum Ablauf des Monats der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt in Textform mitzuteilen. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die
Modernisierungsankündigung den Vorschriften des § 555c entspricht.