Auch die psychische Krankheit stellt keinen Entschudligungsgrund wenn ein Mieter durch sein straffälliges Verhalten die Mietsache und andere Mieter gefährdet. In solchen Fällen kann ohne Räumungsfrist gekündigt werden.
Mietrecht: Fristlose Kündigung wegen Straftat bei Gefährdung anderer Mieter
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