Grundsätzlich ist ein Mieter berechtigt, ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Mietsache aufgrund eine Mangels nicht mehr benutzbar ist. War ihm die Mangelhaftigkeit der Mietsache bei Abschluss des Mietvertrages allerdings bekannt, ist eine fristlose Kündigung wegen des Mangels nicht mehr möglich.
Mängelanzeige durch Mieter
Mietrecht: Die Vermietung der Nachbarwohnung an Touristen kann zur Mietminderung berechtigen.
In manchen Großstädten kommt es immer häufiger vor, dass Mieter ihre Wohnung zeitweise an Touristen vermieten, um sich so ein wenig Geld hinzuzuverdienen. Dies ist allerdings oftmals mit einer erheblichen Lärmbelästigung der Nachbarn verbunden. Dies wiederum kann diese Nachbarn zur Mietminderung berechtigen.
Mietrecht: Verjährung von Ersatzansprüchen des Mieters hinsichtlich rechtsgrundlos erbrachter Renovierungskosten
Erbringt ein Mieter ohne Rechtsgrund und ohne Zustimmung des Vermieters Renovierungen an der Mietsache auf eigene Kosten, kann dies zur Folge haben, dass der Mieter die Kosten nicht ersetzt verlangen kann. Die Kostentragungspflicht sollte somit im Vorfeld solcher Maßnahmen geklärt sein.
Mietrecht: Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei möbliert vermieteter Wohnung
Viele Vermieter nehmen es nicht so genau bei der Angabe der Quadratmeterzahl ihrer Wohnungen. Dabei sind insbesondere in Dachgeschosswohnungen die Dachschrägen zu berücksichtigen und von der Quadratmeterzahl je nach Ausprägung dieser abzuziehen.