Im Fall der Mangelhaftigkeit einer Solaranlage ist zunächst einmal die rechtliche Einordnung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses wichtig.Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand (z. B. eine Solaranlage) zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 03.03.2004 (Az.: VIII ZR 76/03) ist dabei vor allen Dingen auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten
moreMangelhaftigkeit einer Solaranlage
Erneuerbare Energien: Baurechtliche Fragen bezüglich Solaranlagen
Die Frage, ob Photovoltaikanlagen dem öffentlichen Baurecht genügen, ist für deren Betreiber von besonderer Bedeutung. Insbesondere dann, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann dies zu Problemen mit der Denkmalschutzbehörde führen.
Solarenergie: Neues Urteil des VG Berlin verschiebt die Prioritäten zugunsten der Solarenergie
Verwaltungsgericht Berlin, 09.09.2010 Az.: VG 16 K 26.10Bei ihrer Errichtung müssen Solaranlagen (Photovoltaikanlagen) sämtlichen relevanten Regelungen des öffentlichen Baurechts genügen. Zum öffentlichen Baurecht gehören das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das sog. Baunebenrecht.In historischen Innenstädten verhinderte insbesondere das Baunebenrecht in Gestalt des Denkmalschutzes die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern. Allerdings scheinen sich neuerdings aufgrund der Vorgaben des EEG zur Steigerung der Energiegewinnung aus Erneuerbaren Energien und der Aufnahme des Umweltschutzes in Art. 20 GG die Prioritäten zugunsten der Erneuerbaren Energien zu verschieben. Darauf deutet ein vielbeachtetes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 09.09.2010 hin. Zwar unterliegt
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