Der Bundesgerichtshof hat feste Grenzen dafür festgelegt, wann ein Steuerstraftäter nicht mit einer Bewährungsstrafe verurteilt werden darf. Diese Grenze richtet sich insbesondere nach der Höhe der hinterzogenen Steuern.
Steuerstrafrecht: Bei Steuerhinterziehung im großen Ausmaß kommt eine Bewährungsstrafe nur noch bei gewichtigen Milderungsgründen in Betracht
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