Geeignete Ausbildungsstätten sind eine wesentliche Voraussetzung für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Berufsausbildung. Das Berufsbildungsgesetz(BBiG) verpflichtet die zuständigen Stellen die Eignung der Ausbildungsstätten festzustellen und zu überwachen.
Arbeitsrecht: Die Bezeichnung als Ausbildungsvertrag führt nicht dazu, dass ein solcher auch tatsächlich vorliegt.
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