DIe Rohrinnensanierung von Kalt- und Warmwasserrohren durch den Vermieter fällt zwar vollkommen in dessen Sphäre, dennoch trifft den Mieter die volle Beweislast dafür, dass sich aus der Sanierung Gesundheitsgefahren für ihn ergeben.
Rechtsanwalt Köln Mieterschutz
Der Mieterschutz ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und schränkt die Kündigungsrechte des Vermieters zugunsten des Mieters ein.
Zum Beispiel kann ein Vermieter gemäß § 573 BGB die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nur dann aussprechen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht.
Und ein berechtigtes Interesse besteht wiederum nur dann, wenn der Mieter seine Mieterpflichten durch eigenes Verschulden grob verletzt.
Wenn Sie Mieter sind und sie sich in ihren Mieterrechten verletzt sehen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de
Mietrecht: Mieterhöhungsverlangen ist auch bei Mietabgeltung durch Dienstleistungen gerechtfertigt
Wenn Mietparteien vereinbart haben, dass der Mieter anstelle der Zahlung eines Mietzinses für den Vermieter bzw. für das Miethaus Dienstleistungen erbringen soll (Hausmeisterleistungen) stellt sich die Frage, ob der Vermieter nachfolgend überhaupt Mieterhöhungen durchsetzen kann.
Mietrecht: Trotz erfolgloser Mangelbeseitigung muss ein erneut auftretender Mietmangel dem Vermieter erneut angezeigt werden.
Ein Mieter kann nicht einfach die Miete mindern, ohne den Vermieter auf den Mietmangel aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten zu haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein dem Vermieter bekannter Mangel neu aufgetreten ist.
Mietrecht: Vermieter sind nicht berechtigt, die Kaution mit mietfremden Forderungen aufzurechnen.
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Hat der Vermieter eine Forderung aus einem anderen Forderungsverhältnis als dem Mietverhältnis, verbietet das Gesetz die Aufrechnung der Mietkaution mit dieser Forderung.