
Mietrecht: Der neu eingetretene GbR Gesellschafter kann als Vermieter zur Eigenbedarfskündigung berechtigt sein

Der Mieterschutz ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und schränkt die Kündigungsrechte des Vermieters zugunsten des Mieters ein.
Zum Beispiel kann ein Vermieter gemäß § 573 BGB die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nur dann aussprechen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht.
Und ein berechtigtes Interesse besteht wiederum nur dann, wenn der Mieter seine Mieterpflichten durch eigenes Verschulden grob verletzt.
Wenn Sie Mieter sind und sie sich in ihren Mieterrechten verletzt sehen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de
Nicht nur im Wohnungsmietrecht, sondern gerade auch im Gewerberaummietrecht kann es vorkommen, dass eine Mietpartei die andere Mietpartei übervorteilt. Insbesondere die Bemessung des monatlichen Mietzinses führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, wenn der Mieter der Ansicht ist, dass dieser übermäßig hoch ist.
Die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Damit diese Rechtsstreitigkeiten nicht nachteilig für den Vermieter ausgehen, sollte der Vermieter bei der Bemessung der Erhöhung bestimmte Voraussetzungen beachten.