Ein deutscher befristeter Aufenthaltstitel, die Aufenthaltserlaubnis, wird normalerweise für ein Jahr erteilt. Ist Hintergrund der Aufenthaltserlaubnis allerdings das assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 muss die Aufenthaltserlaubnis allerdings eine Gültigkeitsdauer von wenigstens fünf Jahren aufweisen.
Rechtsanwalt in Köln für Niederlassungserlaubnis
Unsere Kölner Rechtsanwaltskanzlei bietet Rechtsberatung für Mandanten bei sämtlichen rechtlichen Problemen, die bei Beantragung einer Niederlassungserlaubnis auftreten können.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt ihren Träger immer zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist grundsätzlich auch räumlich unbeschränkt.
Wann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Grundsätzlich ist dabei Voraussetzung, dass der Antragsteller seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Zuständig für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist die zuständige Ausländerbehörde.
Wenn Sie die Hilfe unserer Rechtsanwaltskanzlei bei der Beantragung oder der Durchsetzung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen, können Sie uns unter der Telefonnummer 0221 – 80187670 erreichen, oder Sie schreiben uns eine Email an info@mth-partner.de
Auf unserer Webseite bieten wir auch regelmäßige Besprechungen von Gerichtsurteilen hinsichtlich der Niederlassungserlaubnis an. Ein paar ausgewählte Urteile finden Sie weiter unten:
Ausländerrecht: Neue Gerichtsentscheidung zur Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts in Bezug auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein im deutschen Aufenthaltsgesetz geregelter unbefristeter Aufenthaltstitel. Insbesondere Menschen, welche eine Aufenthaltserlaubnis, also einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen, sind bestrebt, einen solchen Aufenthaltstitel zu bekommen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Dies scheitert allerdings oft daran, dass der Lebensunterhalt des Ausländers von diesem nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert werden kann.
Ausländerrecht: Auch die Zeit der Duldung eines Asylbewerbers ist bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis anzurechnen.
Bei der Entscheidung, ob einem Ausländer eine unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erteilt werden kann, sind von dem Ausländer insbesondere auch zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Auslaenderrecht: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ab September 2011 eingefuehrt.
Um die Handhabung zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, werden die verschiedenen Aufenthaltstitel die das Aufenthaltsgesetz bereithält mittlerweile als elektronische Aufenthaltstitel vergeben.