Beim Räumungsschutzantrag muss das Gericht die geltend gemachten Grundrechte des Mieters mit den Grundrechten der Eigentümer des Mietobjektes (Vermieter) auf Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) in Einklang bringen.
Rechtsanwalt Köln Räumungsklage
Mietrecht: Die Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn dem Mieter bei Räumung Suizidgefahr droht.
Bei Kündigung und bei Räumung ist eine Interessenabwägung vorzunehmen und dabei sind die Wertentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Als grundgesetzlich geschützte Positionen stehen sich das Eigentumsrecht des Vermieters sowie das Bestandsinteresse der Mieters gegenüber.
Mietrecht: Die ordentliche Kündigung eines ansonsten vertragstreuen Mieters kann auch bei erheblichen Zahlungsverzuges rechtsmissbräuchlich sein.
Selbst wenn ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzuges des Mieters fristlos gekündigt wird, kann der Mieter durch fristgemäße Nachzahlung des Betrages die Kündigung abwehren. Eine zusätzlich ausgesprochene ordentliche (fristgemäße) Kündigung kann dann ebenfalls unwirksam sein, wenn der Mieter sich ansonsten vertragstreu verhalten hat.
Mietrecht: Die eigenmächtige Räumung einer Wohnung durch den Vermieter kann zu Schadensersatz führen
Verstößt ein Mieter gegen seine mietrechtlichen Pflichten bedarf es eines Räumungstitels, damit der Vermieter die Wohnung wieder in Besitz nehmen kann. Dafür ist zunächst eine Räumungsklage durchzuführen und anschließend der Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Keinesfalls sollte der Vermieter selbstständig die Wohnung des Mieters leerräumen.