
Mietrecht: Der neu eingetretene GbR Gesellschafter kann als Vermieter zur Eigenbedarfskündigung berechtigt sein

Bei der Vermietung von Mietobjekten an eingeschränkt solvente Mieter kann es dazu kommen, dass der Mietzins durch den Mieter immer wieder verspätet entrichtet wird. Vermieter, welche selbst ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen müssen und daher auf die pünktliche Mietzahlung angewiesen sind, können dadurch in Bedrängnis geraten und daher um eine Kündigung des Mietverhältnisses nicht herum kommen.
Neben dem Zahlungsantrag und dem Räumungsantrag kann ein missliebiger Mieter bei Vorliegen der Voraussetzungen auch auf Zahlung von zukünftiger Nutzungsentschädigung verklagt werden.
Die sogenannte Eigenbedarfskündigung kommt immer dann zum Tragen, wenn der Vermieter seine Mieträume wieder selbst nutzen möchte und das Mietverhältnis daraufhin kündigen muss. Bei der Abfassung einer solchen Kündigung sind aber bestimmte Anforderungen zu beachten.